Haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Steuer absetzen
Die für das Betreuungspersonal anfallenden finanziellen Aufwendungen können als haushaltsnahe Dienstleistungen steuermindernd geltend gemacht werden.
Nicht nur der Pflegebedürftige selbst kann die ihm entstehenden Betreuungskosten geltend machen. Werden die Kosten zum Beispiel von den Kindern getragen, können gegebenenfalls auch sie die Aufwendungen steuerlich absetzen. Für die anfallenden Kosten kann daher ein Betrag bis maximal 4.000 Euro im Jahr geltend gemacht werden.
Fragen Sie Ihren Steuerberater oder Ihr Finanzamt.